Unverzüglich nach einem Verkehrsunfall sollten Sie einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Die Kosten für Ihren Anwalt werden vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Ihr Unfallgegner allein für den Unfall haftet. Sollte die gegnerische Versicherung Sie brieflich oder per Telefon kontaktieren, so lassen Sie sich nicht !! auf Absprachen ein, sondern setzen Sie sich mit der Werkstatt Ihres Vertrauens oder Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung. So erhalten die für Sie die optimalste Beratung, dabei werden mit Sicherheit keine Schadensersatzpositionen oder sonstigen Leistungen die Ihnen zustehen vergessen. Es werden gerne von diversen gegnerischen Versicherungen Leistungen und Schadenersatzansprüche mit einer rechtlich unhaltbaren Argumentation abgelehnt.
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